Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.
Mit Landesgesetz Nr.9/2018, betreffend „Raum und Landschaft“ wurde die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten...
Für wen Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten...
Orte der vielen Möglichkeiten: ein Dank an die Besitzer/innen! Das Phänomen der freien Geschäftslokale...
Projekte LEADER und CITTASLOW LEADER-Südtiroler Grenzland Leader (Akronym vom französischen „Liaison...
Zur Erreichung der Ziele gemäß Artikel 26 des L.G. Nr. 9/2018 müssen die Gemeinden für die historischen...
Ensembleschutzplan
Gemeindebauordnung
Gemeindeverordnung für die Regelung des Handels auf öffentlichen Flächen
Verordnung für den geförderten Wohnbau
Ansuchen um Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau
Ansuchen um Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau - Finanzierungsplan
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