Ergebnisse: 7
Der Bibliotheksrat wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.42 vom 26.11.2020 ernannt.
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.22 vom 18.07.2022 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.41 vom 26.11.2020 wurde die Gemeindekommission zur Erstellung der Gemeindeverzeichnisse für Volksrichter von Schwurgerichten und Berufungsschwurgerichten für die Legislaturperiode ernannt.
Die Gemeindeleitstelle wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.52 vom 29.12.2020 ernannt.
Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 20/2021 vom 29.04.2021 ernannt.